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AGB Oc Söll Fotograf
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Oc Söll Fotograf, 8600 Dübendorf
click@ocsoell.art / www.ocsoell.art
1. ALLGEMEINES
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von Oc Söll Fotograf
Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder Terminreservation gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.
Oc Söll Fotograf erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.
1.1. PRODUKTIONSAUFTRAG
Oc Söll Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Oc Söll Fotograf kann dies zum Teil durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Oc Söll Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.
1.2. AUSWAHL/AUSLIEFERUNG DER FOTOS/FRISTEN
Oc Söll Fotograf wählt bei einem Fotoshooting im ersten Schritt alle die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Das sind meistens 80% der Shooting-Bilder. Danach kann der Auftraggeber selber entscheiden, welche Bilder es sein sollen. Diese werden dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen für die Auswahl als Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Nach der Auswahl der Bilder durch den Kunden werden die Fotos innerhalb von 30 Arbeitstagen durch Oc Söll Fotograf optimiert und als Download zur Verfügung gestellt. Bei Hochzeitsreportagen bis 8 Stunden werden die Fotos innerhalb von 6 Wochen bei Reportagen bis 12 Stunden innerhalb von 8 Wochen ausgeliefert. Bei Verlängerungsstunden sowie Abwesenheit/Ferien durch Oc Söll Fotograf werden diese Fristen verlängert.
Rohdateien werden dem Kunden grundsätzlich nicht abgegeben. Falls dies gewünscht wird, muss es vor dem Auftrag schriftlich abgemacht werden.
1.3. VERPFLEGUNG / PAUSEN
Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 5 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen / Hochzeiten), ist Oc Söll Fotograf mit Verpflegung und Getränken zu versorgen und angemessene Pausen zu gewähren.
2. BUCHUNG / ANMELDUNG
Durch die schriftliche Zusage eines vorgeschlagenen Termins gilt ein Auftrag/Termin als gebucht. Zusätzlich wird bei Aufträgen im grossen Umfang gegebenenfalls ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
3. ANNULATION / NICHT ERSCHEINEN / TERMIN VERSCHIEBUNG
3.1 HOCHZEIT
Sollte ein Auftrag nach der definitiven Terminbestätigung von Oc Söll Fotograf per Email, durch Annulation/Verschiebung durch den Auftraggeber nicht zustande kommen, wird folgendes Honorar fällig:
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Nach der Terminbestätigung (click@ocsoell.art): 20% des gebuchten Angebots
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Bis 9 Monate vor dem Termin: 40% des gebuchten Angebots (Wurde ein Vorschuss geleistet, wird Dieser einbehalten)
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Bis 3 Monate vor dem Termin: 50% des gebuchten Angebots
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Bis 30 Tage vor dem Termin: 80% des gebuchten Angebots
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Ab 14 Tagen vor dem Termin und keine Abmeldung: 100% des gebuchten Angebots
3.2 FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE
TERMIN STORNIEREN:
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Nach der Terminbestätigung (click@ocsoell.art) bis 10 Tage vor dem Termin: kostenlos
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Danach: 50% des gebuchten Shootings / Angebots bis 24h vor dem Fotoshooting
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(Visagisten oder sonstige gebuchte Dienstleistungen welche kurzfristig storniert werden müssen, können diesen Betrag ergänzen)
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Stornierungen 24h vor dem Fotoshooting , keine Abmeldung oder nicht Erscheinen am Shootingtag: 100% des gebuchten Shootings / Angebots
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(Visagisten oder sonstige gebuchte Dienstleistungen welche kurzfristig storniert werden müssen, können diesen Betrag ergänzen)
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Die Shootingzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, wie in der Bestätigungsmail festgelegt wurde. Verspätungen werden von deiner Shootingzeit abgezogen.
Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlisch (click@ocsoell.art) zu erfolgen.
Die oben genannten Entschädigungen gelten auch bei Krankheit.
Die Annulationskosten werden via Rechnung eingefordert.
TERMIN VERSCHIEBEN / VERSCHIEBUNGSPAUSCHALE:
Bei Verschiebung des Termins bis 48h vor Terminbeginn (neues Datum) wird Ihnen eine einmalige Verschiebungs-Pauschale von CHF 100.- verrechnet. (Visagisten oder sonstige gebuchte Dienstleistungen welche kurzfristig storniert werden müssen, können diesen Betrag ergänzen)
Verschiebungen nach 48h vor Terminbeginn (neues Datum) CHF 150.- (60-90 Min Termin) CHF 200.- (Fotoshooting ab 2 Stunden) (Visagisten oder sonstige gebuchte Dienstleistungen welche kurzfristig storniert werden müssen, können diesen Betrag ergänzen)
Die Kosten sind angemessene Umsatzverluste des blockierten Termins, welcher so kurzfristig nicht mehr neu belegt werden kann.
Die oben genannten Entschädigungen gelten auch bei Krankheit.
Verschiebungen haben telefonisch oder schriftlich (click@ocsoell.art) zu erfolgen.
Die Verschiebungs Pauschalen werden via Rechnung eingefordert.
4. HÖHERE GEWALT
Ist es Oc Söll Fotograf aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Oc Söll Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
Oc Söll Fotograf kann nicht rechtlich belangt werden und es kann keinen Schadenersatz gefordert werden. Natürlich bemüht sich Oc Söll, einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.
Ist es Oc Söll Fotograf aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern kann Oc Söll Fotograf nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
4.1 HOCHZEIT
Oc Söll Fotograf bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt.
Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Oc Söll Fotograf
Ein evtl. zuvor geleisteter Vorschuss oder bereits bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.
4.2 FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE
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Es ist auf Wunsch des Kunden ein Ersatztermin zu vereinbaren
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Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Oc Söll Fotograf.
5. PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Angebote auf der Website von Oc Söll Fotograf sind unverbindlich. Selina Fischer Photography behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.
Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Oc Söll Fotograf ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.
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Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Fotoauftrag / das Fotoshooting. Die Fotos werden erst ausgeliefert, wenn die vollständige Bezahlung des Auftrags abgeschlossen ist.
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Bei Hochzeiten wird vom Kunden eine Anzahlung per Vorauskasse geleistet. Der Gesamtbetrag muss spätestens 7 Tage nach der Hochzeit bei Oc Söll Fotograf eingegangen sein. Die Fotos werden erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags ausgeliefert.
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Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie zum Beispiel: Kosten für gebuchte Modelle; anfallende Reisekosten wie Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder dem nächsten Bahnhof, Parktickets , Spesen ( zum Beispiel Hotel,- / Übernachtungskosten), zusätzliche Requisiten, sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 Tagen zu begleichen.
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Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
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Bei grösseren Aufträgen/Nachbestellungen mit einem Betrag von über CHF 500, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
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Post oder Kuriersendungen werden erst ausgelöst, wenn der Betrag vollkommen beglichen wurde. Das gleiche gilt für Vorschaugalerien welche online aufgeschaltet werden.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/ Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung (click@ocsoell.art) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.
Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 30. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.
Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 50.00 CHF (für die 1. Mahnung)
und 90.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich einen Verzugszins berechnet.
Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. GUTSCHEINE / SPEZIALANGEBOTE
Von Oc Söll Fotograf ausgestellte Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum. Nach 1 Jahr gilt der aktuelle Preis für das gebuchte Shooting auf der Website von Oc Söll Fotograf. Eine evtl. Differenz für Erhöhung des Preises wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Gutscheine sind nicht rückerstattungsfähig.
7. TFP SHOOTINGS
Bei TFP Shootings (Time for Pictures) welche für beide Parteien gratis gemacht und dem Foto-Model als Entlöhnung die Fotos zu Verfügung gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Fotoshootings.
Oc Söll Fotograf kann ein TFP Shooting aus zeitlichen oder wichtigen, auftragsbedingten Gründen absagen und dafür nicht rechtlich belangt werden.
8. KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten/Nachbearbeitungen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Oc Söll Fotograf unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von Oc Söll Fotograf ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
9. BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTODATEIEN
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Oc Söll Fotograf gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / die Ware betreffen, sind innerhalb 7 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen.
Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.
Defekte CDs/DVDs/USB Datenträger werden innerhalb einem Monat gegen Rücksendung des defekten Datenträgers ausgetauscht.
(Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Oc Söll Fotograf sichert die abgegebenen Fotos für 1 Jahr nach dem Fototermin. In dieser Zeit können Datenträger und einzelne Fotos nachbestellt werden.)
10. BILDRECHTE
Bei Fotografien welche Fotograf Oc Söll Fotograf von einer Person/ einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz des Fotografen
Der Auftraggeber kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht. Das Nutzungsrecht erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur für den Privatgebrauch (Die eigene Facebook-Seite, Bewerbungen, Sedcards, Familie, Freunde….). Dort dürfen die Fotos mit Erwähnung des Fotografen veröffentlicht werden. Bei gewerblichen Auftraggebern für den einmaligen vereinbarten Verwendungszweck.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen.
Der Name des Fotografen ist grundsätzlich bei jeder Wiedergabe wie folgt zu nennen:
„Oc Söll Fotograf“ oder www.ocsoell.art
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Oc Söll Fotograf. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Oc Söll Fotograf erfolgten) Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
11. REFERENZEN
Bei entsprechender schriftlicher zusätzlicher Vereinbarung erhält Oc Söll Fotografy als Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website,
Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook, Sedcards etc..).
Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Oc Söll Fotograf.
Oc Söll Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
12. DATENSCHUTZ / DATENSICHERHEIT
Oc Söll Fotograf verpflichtet sich, Fotografien nur mit Einwilligung der abgebildeten Person zu veröffentlichen. Bei Veranstaltungen/ Hochzeiten hat der Auftraggeber/ das Brautpaar die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen einzuholen und haftet für dieses allein. Adressdaten der Kunden werden ausschliesslich für die Abwicklung des Fotoauftrages verwendet. Keinesfalls werden personenbezogene Daten wie Adresse oder Emailadresse an Dritte weitergegeben.
13. ABSCHLIESSENDES
Die mit Oc Söll Fotograf abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form.Oc Söll Fotograf behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
Gerichtsstand der Geschäftssitz von Oc Söll Fotograf
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2024.
Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.
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